Ein Treppenturm ist kein gewöhnliches Treppenhaus. Die Konstruktion besteht aus vorgefertigten Gerüstelementen mit genormten Treppenstufen, Podesten und beidseitigen Handläufen. Jedes Podest bietet mindestens 1.30 m Breite – genug für zwei Personen nebeneinander oder den Transport mit Sackkarre.
Die Montage erfolgt nach SN EN 12811. Verankerung am Gebäude alle 4 m vertikal oder freistehend mit Ballastierung am Fuss. Das Team berechnet die Windlasten und dokumentiert die Verankerung. Sie erhalten das SUVA-Freigabedokument nach der Montage.
Fluchttreppentürme erfüllen zusätzliche Anforderungen: geschlossene Seitenwände, rutschfeste Stufen und beleuchtungsfähige Podeste. Die Konstruktion bleibt für die gesamte Bauphase stehen – bei Grossbaustellen in der Region Thun oft 6–12 Monate.