Jede Absturzsicherung wird nach SN EN 12810/12811 montiert. Diese Normen regeln Seitenschutz, Geländerhöhe, Bordbretter und Verankerung. Massgebend ist die SUVA-Richtlinie zur Absturzprävention. Die Montage erfolgt ausschliesslich durch geschulte Gerüstbauer.
Der dreiseitige Seitenschutz besteht aus: Geländer (Oberkante mindestens 1.0 m), Knieleiste auf halber Höhe und Bordbrett (mindestens 15 cm hoch). Bei Dacharbeiten kommt das Dachschutzgeländer dazu – es ragt über die Dachkante hinaus und verhindert Abstürze an der Traufe.
Nach dem Aufbau prüft der Gerüstbauer die gesamte Konstruktion. Sie erhalten das SUVA-Freigabedokument – der offizielle Nachweis, dass die Absturzsicherung normkonform ist. Bei einer Kontrolle auf Ihrer Baustelle in Thun oder Spiez haben Sie damit alles griffbereit.